UNIVERSITÄTSKLINIK FÜR HALS-, NASEN- UND OHRENHEILKUNDE, KOPF- UND HALSCHIRURGIE

Gutachten

HNO-fachärztliche Gutachten

Nachdem uns ein Auftrag zur Begutachtung vorliegt (z. B. durch eine Berufsgenossenschaft oder eine Versicherung), erhalten Sie von uns eine schriftliche Einladung zur gutachterlichen Untersuchung.

Je nach Erkrankung und Gutachtenauftrag werden HNO-Untersuchungen sowie verschiedene Spezialuntersuchungen wie Hörprüfungen, Gleichgewichtsteste, Riechteste, Röntgenaufnahmen usw. durchgeführt. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn einzelne Untersuchungen zeitlich umfangreich sind bzw. Wartezeiten auftreten.

Nach Abschluss der Untersuchungen erhalten Sie eine Anwesenheitsbestätigung zur Vorlage bei dem Auftraggeber  (z. B. Ihrer Versicherung) oder bei Ihrem Arbeitgeber.

Bitte melden Sie sich am Tag der Begutachtung in unserer HNO-Ambulanz (Haus 9) an.

Parkmöglichkeiten (kostenpflichtig) bestehen auf dem Klinikgelände.

Mitzubringen sind:

  • das Einladungsschreiben,
  • der Personalausweis
  • Krankenversicherungskarte,
  • vorhandene Befunde,
  • evtl. vorhandene Hörgeräte,
  • evtl. ein Getränk und eine      kleine Speise (eine Cafeteria ist im Klinikum vorhanden).

Sie benötigen keine ärztliche Überweisung. Sollten Sie Fahrtkosten haben, regeln Sie diese bitte mit dem Auftraggeber.

Ergebnis der Begutachtung:

Nach der Auswertung der Ergebnisse aller Untersuchungen, der Durchsicht der Akten und der Beantwortung der Fragen des Auftraggebers wird die Begutachtung dem Auftraggeber zugestellt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen zu den Ergebnissen keine Auskünfte erteilen können.

Bei Fragen können Sie uns wie folgt erreichen:

Telefon:  0391-67-13800
per Fax:  0391-67-13806

 

Letzte Änderung: 27.11.2019 - Ansprechpartner:

Sie können eine Nachricht versenden an: Webmaster
Sicherheitsabfrage:
Captcha
 
Lösung: