UNIVERSITÄTSKLINIK FÜR HALS-, NASEN- UND OHRENHEILKUNDE, KOPF- UND HALSCHIRURGIE

Neugeborenen-Hörscreening

Seit dem 01.09.2009 hat jedes Neugeborene in Deutschland das Recht auf die Durchführung eines Neugeborenen-Hörscreenings.

Wurde diese Untersuchung in der Geburtsklinik aus verschiedenen Gründen noch nicht durchgeführt, oder zeigte der erste Hörtest einen auffälligen Befund, besteht die Möglichkeit in unserem Arbeitsbereich Phoniatrie/ Pädaudiologie eine entsprechende Diagnostik durchzuführen.
Um auffällige Befunde zu verfolgen, sind wir an die Hörscreening-Datenbank Sachsen-Anhalt  angeschlossen. www.stoffwechselzentrum-magdeburg.de

Anmeldung:

ohrMFA Melanie Matke/MTA Lisa Witte
Tel.: 0391-67-13848
Fax: 0391-67-13380

Bei Anmeldung per E-Mail oder Fax bitte Telefonnummer für Terminvereinbarung hinterlassen und Überweisungsschein einscannen.

Zur Untersuchung bitte mitbringen: Gelbes U-Heft und Chipkarte, Vorbefunde und eine Überweisung vom Kinderarzt oder Hals-Nasen-Ohrenarzt.

Wenn Ihr Baby zur Abklärung zu uns kommt, haben wir folgende Bitten:

  1. Versuchen Sie Ihr Baby vor dem Termin wach und hungrig zu halten.
  2. Bringen Sie Wickelzeug und falls notwendig Babynahrung mit. Die Babynahrung wird hier verabreicht, um einen natürlichen Schlaf herbeizuführen.
  3. Versuchen Sie Ihr Baby beim Termin schlafen zu lassen. DANKE!
  4. Baby bitte nicht vor der Untersuchung zuhause eincremen (Gesicht).

Die erste Hörscreening-Untersuchung erfolgt durch die Ableitung der TEOAE. Diese Abkürzung steht für transitorisch evozierte otoakustische Emissionen und wird in den folgenden Abschnitten erläutert.
Ist diese Untersuchung kontrollbedürftig, erfolgt die weitere Diagnostik durch die automatisierte Ableitung der akustisch evozierten Potentiale (AABR).
Besteht an Hand dieser Untersuchungen der Verdacht auf eine Hörstörung, wird unmittelbar eine weitere differenzierende audiologische Diagnostik, als Grundlage für eine entsprechende Therapie eingeleitet.

Was ist eigentlich ein Neugeborenen-Hörscreening ?

Eine Screening-Untersuchung soll durch einen relativ geringen zeitlichen Aufwand möglichst frühzeitig eine Krankheit entdecken um deren Folgen zu vermeiden oder zu verringern. Die verwendete Untersuchung soll dabei eine hohe Sensitivität und Spezifität aufweisen, d.h. sie soll möglichst genau eine Störung erkennen und wenige falsche Aussagen treffen.

Das Anliegen des Neugeborenen-Hörscreening ist also die frühzeitige Erkennung einer Hörstörung schon nach der Geburt um möglichst zeitig eine Therapie und Rehabilitation der Hörschädigung einzuleiten.

Wie wird es durchgeführt?

Die Untersuchung ist einfach und verursacht keine Schmerzen oder Nebenwirkungen. Das Ohr wird über eine kleine Sonde mit einem akustischen Reiz stimuliert, sodass von den Nervenzellen bestimmte Antworten gegeben werden, die uns ein funktionsfähiges Gehör signalisieren. Diese Antworten nennt man auch Otoakustische Emissionen (OAE).

Die Untersuchung gelingt am besten während das Kind schläft. Hier wird ein kleiner Stöpsel in den Gehörgang eingeführt, über den die Messung erfolgt. Wenige Sekunden später bekommt man eine Antwort mit dem Hinweis auf ein normales oder auffälliges Hörvermögen. Führt man die Untersuchung in den ersten drei Lebenstagen durch, können eher auffällige Antworten entstehen, da sich im Gehörgang noch Käseschmiere befindet oder im Mittelohr noch Reste des Fruchtwassers vorhanden sind. Bei einer Wiederholungsuntersuchung zeigt sich dann oft schon ein Normbefund.

Warum ist ein Neugeborenen-Hörscreening sinnvoll?

Ein gutes Hörvermögen ist die Voraussetzung für eine ungestörte Entwicklung des Kindes. Schon geringfügige Einschränkungen des Hörvermögens können zu Verzögerungen in der Sprachentwicklung führen, die oftmals nicht mehr ohne eine Therapie zu korrigieren sind. Auch die Entfaltung der intellektuellen Fähigkeiten und der Persönlichkeit wird durch eine Hörstörung behindert. Die Häufigkeit von bleibenden Hörstörungen liegt in Deutschland bei zwei Neugeborenen auf 1000 Geburten.

Hörstörungen mit geringem Ausmaß werden ohne ein Hörscreening oftmals nicht, oder erst viel zu spät erkannt, d.h. z.T. jenseits des 36. Lebensmonats. Die Therapie der daraus resultierenden Sprachentwicklungsstörung gestaltet sich dann sehr aufwendig und nicht immer erfolgreich. Der optimale Zeitpunkt für die Rehabilitation einer Hörstörung liegt vor dem 6. Lebensmonat.

Letzte Änderung: 30.06.2023 - Ansprechpartner:

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